Arbeitszeit
Wir kennen zwei Arbeitszeitmodelle:
Arbeit nach Dienstplan
Der vielfältige Dienstbetrieb in den Kliniken muss jederzeit gewährleistet sein. Aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen arbeiten deshalb viele Mitarbeitende nach Dienstplänen.
Flexible Arbeitszeit
Mitarbeitende mit diesem Arbeitszeitmodell können im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ihre Arbeitszeit flexibel gestaltet. Sie haben dabei die Erfüllung des Leistungsauftrages und die Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Vorbehalten bleiben die Weisungen der Vorgesetzten zur Gewährleistung des Dienstbetriebes. Bei der flexiblen Arbeitszeit können Schwankungen im Arbeitsanfall durch positiven oder negativen Arbeitszeitsaldo aufgefangen werden. Abweichende Arbeitszeitsaldi sind mit Arbeitsleistung oder Kompensation auszugleichen.
Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für Assistenzärztinnen und -ärzte beträgt 50 Stunden. Die Direktion kann für Assistenzärztinnen und -ärzte abweichende Arbeitszeiten festlegen. Für alle anderen Ärztinnen und Ärzte gelten besondere Arbeitszeit-Bestimmungen.
Arbeitszeit übriges Personal
In den Arbeitszeitmodellen «Arbeit nach Dienstplan» und «Flexible Arbeitszeit» beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Vollzeitpensum im Jahresdurchschnitt 42 Stunden. Für Teilzeitangestellte gelten die Bestimmungen über die Arbeitszeit sinngemäss.
Ferienanspruch
Lernende/Praktikanten – 30 Arbeitstage
bis zum 20. Altersjahr – 30 Arbeitstage
ab dem 21. Altersjahr – 25 Arbeitstage
ab dem 50. Altersjahr – 30 Arbeitstage
ab dem 60. Altersjahr – 34 Arbeitstage
Arbeitsfreie Tage
Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten, Stephanstag
Betreuungsbeiträge für externe Krippen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren Kinder in einer externen Kinderkrippe oder von Tageseltern betreut werden, haben Anspruch auf einen Beitrag an die entstehenden Kosten. Es wird ein Pauschalbetrag von 30.00 CHF pro Betreuungstag entrichtet, sofern die Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind.
Am Standort St. Urban führen wir eine betriebseigene Kinderkrippe.