Bei der Opioidantagonistentherapie (OAT) der Opioidabhängigkeit handelt es sich aus verkehrsmedizinischer Sicht hinsichtlich der Fahreignung für die 1. med. Gruppe um eine Ausnahmebewilligung, da gemäss den med. Mindestanforderungen nach Anhang 1 VZV für Alkohol, Drogen und Medikamente keine Abhängigkeit vorliegen darf.
- Nach welchen Kriterien erfolgt bei der OAT die Fahreignungsbeurteilung?
- Welche Voraussetzungen werden für die Befürwortung der Fahreignung gefordert?
- Welche Auflagen sind bei einer Zulassung zum Strassenverkehr angezeigt?
Das Kolloquium soll der Beantwortung dieser Fragen dienen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch.